Einspruch StB-Kosten
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26.08.2007, 22:41
Beitrag: #17
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RE: Einspruch StB-Kosten
Hallo,
das mit dem Privatanteil von 10 Prozent ist aber sehr schön gerechnet. Aufgrund des insbesondere für den Steuerlaien leicht verständlichen Altseinkünftegesetzes verbringe ich oftmals mehr Zeit damit, den Steuerpflichtigen beim Aufstöbern und Zuordnen der Versicherungsbeiträge zu helfen, als eine Anlage N oder gar eine Anlage Kap auszufüllen. Da die Seiten der Anlagen mit Privatanteil (Mantelbogen, Anlage Kind, Anlage Unterhalt) immer mehr zu werden scheinen, hat sich neulich ein Finanzamt was ganz Tolles ausgedacht: Der Finanzbeamte wollte doch tatsächlich Steuerfachliteratur anhand der Anzahl der Anlagen aufteilen. Wer weiß, was uns da im BMF-Schreiben erwartet. Der Fantasie scheinen ja keine Grenzen gesetzt zu sein... Gruß, Andreas |
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