Einheitlichkeit d. Leistung?
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06.05.2010, 13:07
Beitrag: #2
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RE: Einheitlichkeit d. Leistung?
Hallo,
Die umsatzsteuerliche Einstufung einer Entnahme ist nach den Grundsätzen der Einstufung wie bei einem fremden Dritten zu beurteilen. Er verwendet selbstbeschaffenes Material und erbringt eine einheitliche Leistung, bestehend aus Materiallieferungen und Personalgestellung. Ziel ist die Erfüllung einer Werklieferung (das EFH). Es spielt keine Rolle ob es sich dabei um eine Komplettanfertigung oder nur um eine Restaurierung handelt. Es kommt alleine darauf an woher das Material kommt - hier eben von sich sich selbst, seinem Unternehmen. Für mich liegt hier eine Werklieferung vor. Bemessungsgrundlage richtet sich nach Abschnitt 155 UStR i.V. § 10 UStG. Damit stimme ich Deiner ersten Lösungsvariante zu. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
Einheitlichkeit d. Leistung? - Dragon - 06.05.2010, 09:06
RE: Einheitlichkeit d. Leistung? - zaunkönig - 06.05.2010 13:07
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