Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vermittlungsleistungen ab 2010
05.05.2010, 10:21
Beitrag: #3
RE: Vermittlungsleistungen ab 2010
Hallo,

ich habe jetzt noch ein wenig recherchiert und bin auf einen Aufsatz von Herrn Radeisen gestoßen der folgendes schreibt:

Vermittelt der Unternehmer einen Umsatz, so ist der Vermittlungsumsatz nach § 3a Abs. 2 UStG zu besteuern. Die Regelung gilt nicht für die Vermittlung im Zusammenhang mit Grundstücken und in den Fällen, in denen kein Umsatz vermittelt wird.

§ 3a Abs. 3 Nr.1 UStG hat Vorrang. Demnach wäre doch ein Umsatz in Polen zu erklären.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vermittlungsleistungen ab 2010 - tolledeu - 05.05.2010 10:21

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation