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Vermittlungsleistungen ab 2010
05.05.2010, 10:21
Beitrag: #3
RE: Vermittlungsleistungen ab 2010
Hallo,

ich habe jetzt noch ein wenig recherchiert und bin auf einen Aufsatz von Herrn Radeisen gestoßen der folgendes schreibt:

Vermittelt der Unternehmer einen Umsatz, so ist der Vermittlungsumsatz nach § 3a Abs. 2 UStG zu besteuern. Die Regelung gilt nicht für die Vermittlung im Zusammenhang mit Grundstücken und in den Fällen, in denen kein Umsatz vermittelt wird.

§ 3a Abs. 3 Nr.1 UStG hat Vorrang. Demnach wäre doch ein Umsatz in Polen zu erklären.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Vermittlungsleistungen ab 2010 - tolledeu - 05.05.2010 10:21

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