Zerlegung
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04.05.2010, 18:03
Beitrag: #1
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Zerlegung
Hallo,
mal eine informelle Frage zur Zerlegung nach Arbeitslöhnen. Der Zerlegungsmaßstab richtet sich, ungeachtet der Vorschriften in § 31 GewStG im Wesentlichen nach der Bestimmung des Lohnbegriffs aus § 19 EStG. Im Zeitalter der explosionsartig gestiegenen Bezuschussung, hier insbesondere Kurzarbeitergeld, stellt sich mir die Frage, was denn alles als Arbeitslohn herangezogen wird. Nach meiner Meinung dürfte der Zuschuss der Bundesagentur lediglich ein durchlaufender Posten sein und eben nicht mit als Berechnungsgrundlage dienen. Und da stellt sich die Zusatzfrage ob es mit den anderen Zuschüssen (z.B. Eingliederungszuschuss etc.), die von der Bundesagentur oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen geleistet werden, nicht ebenfalls die Berechnungsgrundlage mindern? Kann mir da Jemand eine kurze Info zu geben? Danke! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Zerlegung - zaunkönig - 04.05.2010 18:03
RE: Zerlegung - Lemgun - 06.05.2010, 18:16
RE: Zerlegung - ecro - 07.05.2010, 13:58
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