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Vermittlungsleistungen ab 2010
04.05.2010, 14:15
Beitrag: #1
Vermittlungsleistungen ab 2010
Hallo,

ich brauch mal ein feedback. Ich habe jetzt einen Mandanten (Sitz Berlin) der zwei bed&breakfast Unterkünfte betreibt. Eines in Berlin und eins in Krakau (Polen). Nun habe ich eine Provisionsabrechnung von Booking.com aus Amsterdam erhalten. Eine für vermittelte Zimmer in Berlin und eine für Polen. Die Frage wo ist Ort der Vermittlungsleistung. M.E. dort wo die Grundstücke liegen, oder greift doch ganz einfach der §3a (2) ?

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Vermittlungsleistungen ab 2010 - tolledeu - 04.05.2010 14:15

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