Einspruch StB-Kosten
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25.08.2007, 15:21
Beitrag: #12
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RE: Einspruch StB-Kosten
Hans-Christian schrieb:Bei Nichtanerkennung der vollen StBK als WK lege ich Einspruch ein mit dem Antrag auf RdV mit der Begründung des angekündigten aber immer noch nicht vorliegenden BMF-Schreiben. Wird von den FA'n akzeptiert. => d.h., Du schreibst erst den gesamten Betrag in die WK und lässt vom FA die Aufwendungen für den Mantelbogen etc. streichen? Gruß, Cat ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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