Einspruch StB-Kosten
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25.08.2007, 14:33
Beitrag: #11
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RE: Einspruch StB-Kosten
Bei Nichtanerkennung der vollen StBK als WK lege ich Einspruch ein mit dem Antrag auf RdV mit der Begründung des angekündigten aber immer noch nicht vorliegenden BMF-Schreiben. Wird von den FA'n akzeptiert.
mfg Dr. H.C. Freak |
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