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§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
21.04.2010, 18:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2010 18:13 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Jupp, m.E. Zeile 7 mit Minus Anlage Kap 2009.
§ 20 Abs.6 Satz 2 ff. aber beachten bezüglich der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Lemgun - 21.04.2010 18:12

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