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§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
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21.04.2010, 17:03
Beitrag: #2
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RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Soll heißen: Ergibt sich bei einer LV nach neuem Recht bei Kündigung ein negativer Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und erfolgten Einzahlungen, kann dieser steuerlich geltend gemacht werden. Das sind negative Einnahmen aus Kapitalvermögen.
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§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Opa - 21.04.2010, 16:47
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - meyer - 21.04.2010 17:03
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Opa - 21.04.2010, 17:50
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Lemgun - 21.04.2010, 18:12
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Opa - 22.04.2010, 10:41
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