§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
|
21.04.2010, 16:47
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Hab jetzt von einem Mandanten ein Schreiben bekommen, aufgrund seiner Kündigung einer LV:
"Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung der Erträge n. § 20 (1) Nr. 6 EStG v. steuerpfl. Versicherungen durch das Alterseinkünftegesetz haben sie die Möglichkeit, den nagativen Unterschiedsbetrag in ihrer Steuererklärung bei Ihrem FA geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass mit dem Abschluss der Versicherung auch eine Einkünfteerzielungsabsicht bestand. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird ermittelt, wenn der Wert der ausgezahlten Versichrungsleistung geringer ist, als der für die Hauptrisiken eingezahlten Beiträge. Folgender neg. Unterschiedsbetrag wurde für ihren Vertrag ermittelt... Bitte reichen sie dieses Schreiben mit der Erklärung bei ihrem FA mit ein." Irgendwie kann ich damit nichts anfangen. Wo bitte soll ich den Betrag eintragen? Jemand ne Ahnung? |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Opa - 21.04.2010 16:47
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - meyer - 21.04.2010, 17:03
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Opa - 21.04.2010, 17:50
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Lemgun - 21.04.2010, 18:12
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht - Opa - 22.04.2010, 10:41
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste