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1%-Regel bei mehreren Kfz
21.04.2010, 12:32
Beitrag: #1
1%-Regel bei mehreren Kfz
BFH Urteil vom 9. März 2010 VIII R 24/08

Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02, BStBl I 2002, 148).

...

Tz16:
Als ungerecht empfundenen oder den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Ergebnissen der 1 %-Regelung kann der Steuerpflichtige ausweichen, indem er von der zumutbaren Möglichkeit Gebrauch macht, den privaten Nutzungsumfang durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen.

ziemlich eindeutig, hätte ich auch - ehrlich gesagt - nicht viel anders erwartet

schönen Tag noch

phönix
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Nachrichten in diesem Thema
1%-Regel bei mehreren Kfz - phönix - 21.04.2010 12:32
RE: 1%-Regel bei mehreren Kfz - ecro - 21.04.2010, 13:16

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