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Einspruch StB-Kosten
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24.08.2007, 22:55
Beitrag: #10
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RE: Einspruch StB-Kosten
Daraus lernen wir: Einsprüche niemals zurücknehmen, sondern immer die drei/ vier Mahnungen und die Einspruchsentscheidung abwarten
.Ach so: ich mach das immer so, dass ich nach Gesetzeslage die Steuererklärung ausfülle und dann Einspruch einlege im Hinblick auf die anhängigen Verfahren. Beste Grüße Vorwitzig
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