Kinder-/BEA-Freibeträge bei anderem Elternteil im Ausland
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20.04.2010, 20:44
Beitrag: #1
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Kinder-/BEA-Freibeträge bei anderem Elternteil im Ausland
Ich rätsele gerade über folgenden Fall, vielleicht hat jemand dazu eine Idee?
(es geht schon um Bescheide nach Bp., das FA hat die Variante 1 jetzt berücksichtigt, vorher war teilweise Variante 2 in den Bescheiden). Sachverhalt: Mutter mit minderjährigen Kindern (und nicht ganz geringen Einkünften). Eltern sind geschieden, der Kindesvater ist im Ausland, also nicht unbeschränkt steuerpflichtig und kümmert sich um nichts. Der Mutter stehen also die verdoppelten Freibeträge für die Kinder unter Einbeziehung des vollen Kindergeldes bei der Günstigerprüfung zu (Variante 1). Würde der Vater unbeschränkt steuerpflichtig sein, könnte die isolierte Übertragung des diesem zustehenden BEA-Freibetrages unter Einbeziehung nur des hälftigen Kindergeldes nach § 32 Abs. 6 S. 6, 2. Alternative EStG beantragt werden. Aufgrund des Steuersatzes der Mutter wäre dies günstiger (Variante 2). Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 32 Abs. 6 EStG) würde ich sagen, dass Variante 2 im vorliegenden Fall nicht möglich ist, da eine Übertragung ja einen Anspruch des anderen Elternteils voraussetzt, hier aber der Mutter von vornherein die verdoppelten Freibeträge zustehen (wie, wenn der andere Elternteil verstorben wäre). Wenn dem so ist, bedeutet dies, dass die Mutter eine Vergünstigung nur deshalb nicht bekommt, weil der Kindesvater im Ausland ist. Würde er im Inland leben, würde es problemlos gehen, so lange die Kinder minderjährig sind. Scheint mir eine etwas unbefriedigende Ungleichbehandung zu sein, zumal die Verdoppelung der Freibeträge ja wohl eigentlich dafür gedacht ist, die Mutter (in diesem Fall) besser zu stellen. Ideen dazu? Die gesetzliche Regelung scheint mir klar zu sein. Vielleicht ein Fall für einen Billigkeitserlass wegen Regelungslücke? (Ich weiß, ein wenig erfolgversprechendes Terrain). |
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Kinder-/BEA-Freibeträge bei anderem Elternteil im Ausland - meyer - 20.04.2010 20:44
RE: Kinder-/BEA-Freibeträge bei anderem Elternteil im Ausland - Opa - 21.04.2010, 09:03
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