Einspruch StB-Kosten
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24.08.2007, 16:43
Beitrag: #9
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RE: Einspruch StB-Kosten
Das Problem bei den Steuerberatungskosten ist jedoch, dass das Formular 2006 naturgemäß kein Feld mehr für dergleichen unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben mehr vorhält, und dass die Richtlinie 10.8 EStR 2005 wg. der Streichung der Abzugsfähigkeit leider auch obsolet ist.
Daher reiche ich auch die Steuerberatungskosten (soweit nicht eh´ schon WK oder BA) erst im Einspruchswege nach... Das zweite Problem (zumindest hier in Hessen) ist, dass es eben noch keine OFD-Verfügung bzgl. der Verfahrensruhe gibt... Daher auch keine weitläufigen Einspruchbegründungen bzgl. StB.-Kosten meinerseits, um keine neg. Verbescheidung zu riskieren. Und ich erinnere mich noch, wie mir letztes Jahr, - kurz nachdem der BFH (in seinem unermesslichen verfassungsrechlichlichen Reichtum) entschieden hatte, dass der SolZ eben nicht verfassungswidrig sei, von den Finanzämtern die Formbriefe bzgl. Einspruchsrücknahme auf den Tisch flatterten. Wer da sofort zurücknahm und nicht auf das Einlegen der Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG warten konnte, hatte dann in der Begründung den Mandanten gegenüber schlechte Karten. Gruß, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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