Einspruch StB-Kosten
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24.08.2007, 16:15
Beitrag: #8
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RE: Einspruch StB-Kosten
Hallo,
O-Ton DStV: Zitat:Erste Klagen vor den Finanzgerichten anhängig Ich bin ja hier in D nicht mehr praktisch tätig. Daher nur Hinweis auf die Verfahrensweise in der Vergangenheit. Es wurde immer ein Baustein-Schreiben gepflegt. Bausteine waren die strittigen und rechtsanhängigen Punkte, wie sie z.B. zur Zeit Entfernungspauschale, Arbeitszimmer oder Steuerberatungskosten sind. Bei Erstellung der Steuererklärungen wurden die Aufwendungen grundsätzlich in Abzug gebracht. Den Erklärungen lag dann das Schreiben mit dem entsprechenden Baustein oben auf, mit Antrag auf Vorläufigkeitsbescheidung und Verfahrensruhe hinsichtlich des strittigen Punktes. In aller Regel war dies problemlos möglich, auch wenn der ein oder andere Sachbearbeiter mal gepflegt über die strittigen Punkte und den Antrag hinweggesehen hat. Hintergrund im allgemeinen die Tatsache, dass der Vorläufigkeitsvermerk nur erfolgt, soweit die entsprechende Anweisung dazu vorlag. Dann erfolgte eben nochmals Einspruch. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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