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Unterst. bed. Personen
09.04.2010, 13:00
Beitrag: #8
RE: Unterst. bed. Personen
Opa schrieb:Nur mindern WK m.E. eben nicht die Bezüge. Hab jetzt erstmal einen Einspruch geschrieben, mal sehen wie sie reagieren.

Zitat:Die Kosten von Bildungsmaßnahmen außerhalb der steuerlichen Einkunftsermittlung können in voller Höhe als besondere Ausbildungskosten von der "Summe der Einkünfte und Bezüge" des Kindes abgezogen werden. Absetzbar sind alle Ausbildungskosten, die im Fall eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten abziehbar wären (BFH-Urteil vom 14.11.2000, BStBl. 2001 II S. 491).

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Unterst. bed. Personen - Opa - 08.04.2010, 13:36
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RE: Unterst. bed. Personen - Opa - 10.04.2010, 09:20

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