Umsatzsteuerspaß am Wochenende
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08.04.2010, 14:26
Beitrag: #9
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RE: Umsatzsteuerspaß am Wochenende
tolledeu schrieb:Weder im §3e noch im § 13b steht das die Lstg. für das Unternehmen bezogen werden muss. Es reicht, dass der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, Aber im § 15 (1) Nr. 4 steht es, und deshalb ist da nichts mit Vorsteuerabzug. ® |
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