08.04.2010, 09:36
Hallo,
ich werde am WE mal das neue Leistungsortprinzip der Bewirtung in Z�gen testen und freue mich schon auf die kontroverse Auseinandersetzung mit dem Ober.
Ich fahre morgen mit dem Zug von Berlin nach Dresden. Dieser Zug f�hrt weiter bis nach Budapest und ist auch ein Zug der ungarischen Staatsbahn. Ich werde dann gen�sslich Fr�hst�cken und auf eine Nettorechnung bestehen. Denn m.E. ist Ort der Leistung (� 3 Abs.9) in dem Land wo die Abfahrt beginnt also Dt.(�3e), da ich Unternehmer bin und die ung. Staatsbahn ein ausl. UN nach � 13b (4) schulde ich im Steuerschuldnerverfahren die USt f�r die Staatsbahn. D.h. ich entrichte den Nettorechnung und und f�hre die USt in Dt. ab.
Ich schreibe Euch am Montag was dabei rausgekommen ist..........
LG T.D.
ich werde am WE mal das neue Leistungsortprinzip der Bewirtung in Z�gen testen und freue mich schon auf die kontroverse Auseinandersetzung mit dem Ober.
Ich fahre morgen mit dem Zug von Berlin nach Dresden. Dieser Zug f�hrt weiter bis nach Budapest und ist auch ein Zug der ungarischen Staatsbahn. Ich werde dann gen�sslich Fr�hst�cken und auf eine Nettorechnung bestehen. Denn m.E. ist Ort der Leistung (� 3 Abs.9) in dem Land wo die Abfahrt beginnt also Dt.(�3e), da ich Unternehmer bin und die ung. Staatsbahn ein ausl. UN nach � 13b (4) schulde ich im Steuerschuldnerverfahren die USt f�r die Staatsbahn. D.h. ich entrichte den Nettorechnung und und f�hre die USt in Dt. ab.
Ich schreibe Euch am Montag was dabei rausgekommen ist..........

LG T.D.