08.04.2010, 09:36
Hallo,
ich werde am WE mal das neue Leistungsortprinzip der Bewirtung in Zügen testen und freue mich schon auf die kontroverse Auseinandersetzung mit dem Ober.
Ich fahre morgen mit dem Zug von Berlin nach Dresden. Dieser Zug fährt weiter bis nach Budapest und ist auch ein Zug der ungarischen Staatsbahn. Ich werde dann genüsslich Frühstücken und auf eine Nettorechnung bestehen. Denn m.E. ist Ort der Leistung (§ 3 Abs.9) in dem Land wo die Abfahrt beginnt also Dt.(§3e), da ich Unternehmer bin und die ung. Staatsbahn ein ausl. UN nach § 13b (4) schulde ich im Steuerschuldnerverfahren die USt für die Staatsbahn. D.h. ich entrichte den Nettorechnung und und führe die USt in Dt. ab.
Ich schreibe Euch am Montag was dabei rausgekommen ist..........
LG T.D.
ich werde am WE mal das neue Leistungsortprinzip der Bewirtung in Zügen testen und freue mich schon auf die kontroverse Auseinandersetzung mit dem Ober.
Ich fahre morgen mit dem Zug von Berlin nach Dresden. Dieser Zug fährt weiter bis nach Budapest und ist auch ein Zug der ungarischen Staatsbahn. Ich werde dann genüsslich Frühstücken und auf eine Nettorechnung bestehen. Denn m.E. ist Ort der Leistung (§ 3 Abs.9) in dem Land wo die Abfahrt beginnt also Dt.(§3e), da ich Unternehmer bin und die ung. Staatsbahn ein ausl. UN nach § 13b (4) schulde ich im Steuerschuldnerverfahren die USt für die Staatsbahn. D.h. ich entrichte den Nettorechnung und und führe die USt in Dt. ab.
Ich schreibe Euch am Montag was dabei rausgekommen ist..........
LG T.D.