Steuerberater

Normale Version: Umsatzsteuerspaß am Wochenende
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Bin auf deine Story gespannt!!! Wobei die Bedienung, wenn nicht entsprechend geschult wohl die arme Sau sein wird - wie erklär ich das meinem Chef und die Kasse kann das nicht etc. p p Tongue

Prof. Dr. Radeisen hatte das auch als Problem gesehen und meinte es würde ganz lustig werden.
Ich stelle mir vor, dass der Kellner überhaupt keine Ahnung hat, was t. von ihm will und ihn vor die Alternative stellen wird: entweder Du zahlst oder aber ich erstatte Strafanzeige, weil Du von vornherein vor hattest, die Umsatzsteuer nicht an mich zu bezahlen.

Und dann sehe ich vor meinem geistigen Auge die Polizeibeamten, die die Strafanzeige aufnehmen und dem Sachvortrag von t. völlig verständnislos folgen. Und t. wird merken, dass niemand ihn versteht Sad.

Und die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren ganz schnell einstellen, ...
Vielleicht ist der Umsatz ja einer inländischen Betriebsstätte der ungarischen Staatsbahn zuzurechnen (keine Ahnung, ob es eine solche gibt) ...

Dann passt das nicht mehr ganz mit der Anwendung des § 13b EStG ...
Hallo,

moralisch bin ich bei T.


Vor ein paar Jahren haben wir alle herzhaft gelacht. Worüber?
Über das "Verrückte Haus" aus "Asterix erobert Rom".
Da hat noch keiner die Gedankenbrücke geschlagen, dass "Rom" für die römischen Verträge und somit für die EU steht.
Das verrückte Haus ist in Brüssel und die Büros verteilen sich weitläufig in den Mitgliedsstaaten der EU-Länder.

Das Gute an der Geschichte - die Antwort wie man dennoch zurechtkommt wird gleich mitgeliefert.


Bring den Apparat ins Rollen.........
So, da bin ich wieder und es war spannend. Allerdings habe ich mich dann kurz vor Dresden breitschlagen lassen.

Was war geschehen.

Der Zug war pünktlich und da ich eh frühstücken wollte hatte ich auch gar nicht erst eine Platzkarte gekauft. Frühstück gewählt und schön gegessen und dann mit Spannung auf die Rechnung gewartet.

Schon beim Fragen nach der Rechnung wartete ich auf die Frage ob ich Unternehmer sei - Fehlanzeige-. Der Ober, wahrscheinlich Ungare, brachte mir die Rechnung mit schön ausgewiesener dt. USt. Nachdem ich ihm sagte, dass die Rechnung falsch sei, fing er gleich an hecktisch zu werden um mir alles haarklein aufzuzählen was ich alles verkonsumiert habe. Als ich alles Bestätigte war er erleichtert und verwirrt weil ich ihm immer noch sagte, dass die Rechnung falsch sei.

Ich sagte ihm, ".. ich sei Unternehmer in Deutschland" - er nix verstehen-, ich "..die Steuer symbolisch durchgestrichen und den Nettobetrag gekennzeichnet"- er wurde rot und nix verstehen-. Ich bat ihn dann eine Nettorechnung auszustellen die ich ihm dann auch bezahlen werde, die Steuer werde ich für ihn bezahlen. Da war alles vorbei, entweder ich zahle alles oder "..er mich zeigen an". Das schöne bei solchen Zügen ist ja, dass im Regelfall immer beide Nationalitäten vorhanden sind. Und so auch hier. Sein dt. Kollege war ein wenig fitter und wurde wahrscheinlich mit diesem Problem schon mal konfrontiert.

Nachdem ich ihm kurz die Lage schilderte sagte er nur "..nicht schon wieder". Er ging nach hinten und kam mit einem Zettel wieder, es war wohl eine Anweisung des AG. Er fragte mich ob ich denn eine ID-Nr. hätte, ich bejahte es und teilte sie Ihm mit. Das ist schön sagte er nützt aber nichts, da er die nicht prüfen könne (inwieweit er die qualif. Abfrage meinte kann ich nicht sagen ich glaube eher nicht). Er bräuchte von mir eine Bestätigung von meinem FA das ich Unternehmer sei. Die hatte ich natürlich nicht. Als ich ihm zu verstehen gab, dass das nur für Drittstaaten gelte kam prompt die Antwort, Ungarn wäre der dritte Staat auf der Reise.

Dagegen ist man machtlos...

Nach weiterem hin- und her gab es nur zwei alternativen a) ich zahle mit dt. Ust meine Rechnung oder ich zahle gar nicht und werde von netten Beamten in Dresden aus dem Zug begleitet die sich dann neben meinen Personalien auch der Sache (vielleicht) angenommen hätten.

Da ich meinen Mandanten keine mehrstündige Verspätung zumuten wollte, zahlte ich Brutto und packe den Beleg bei der nächsten Prüfung gleich gaaaaaaaaanz oben drauf.


LG T.D.
danke für diese amüsante kurzgeschichte Big Grin

Herrlich Smile
genau so hab ich mir das vorgestellt :-)

Ich hab nämlich auch mal in einer steuerlichen Angelegenheit versucht, das Gesetz zum Vollzug zu bringen. Gegen den gesunden Menschenverstand des Ottonormalverbrauchers ist man aber machtlos :-)
Ungarn der dritte Staat? Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn... Achne aus ungarischer Sicht gibt's ja die Slowakei genauso wenig, wie aus manch deutscher Sicht es nur eine Tscheschei bzw Schecheslowakei gibt ;-)
showbee schrieb:Ungarn der dritte Staat? Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn... Achne aus ungarischer Sicht gibt's ja die Slowakei genauso wenig, wie aus manch deutscher Sicht es nur eine Tscheschei bzw Schecheslowakei gibt ;-)

Bei dieser Antwort war ich so perplex, dass ich nicht mehr bis 4 zählen konnte. Erst beim aussteigen kam mir auch der Gedanke das es ja jetzt vier Staaten sind.

LG T.D.
Auswirkung Deines Praxisexperiements????Big Grin

Zitat: Umsatzsteuer | Zugrestaurantbesteuerung praktisch nicht handhabbar (OFD)


Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft als Ergebnis der Neureglung des § 3e UStG für Restaurationsleistungen an Bord von grenzüberschreitenden Verkehrsflugzeugen, Personenzügen und Schiffen ab 1.1.2010 ist in der Praxis nicht handhabbar. Der Wechsel in der Steuerschuldnerschaft braucht deshalb in bestimmten Fällen zunächst nicht beachtet werden (OFD Frankfurt, Verfügung v. 7.5.2010 – S 7279 A – 26 – St 113).

Bis zur Überarbeitung der Regelung wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn §13b UStG für sämtliche im Inland steuerpflichtigen Restaurationsleistungen im Bahnverkehr sowie an Bord von Flugzeugen und Schiffen, nicht angewendet wird, sofern die Leistungen von einem ausländischen Unternehmer an andere Unternehmer oder juristische Personen erbracht werden. Um die Besteuerung zukünftig praktikabler zu gestalten, werden die entsprechenden Restaurationsleistungen durch das JStG 2010 aus dem Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers herausgenommen (§ 13b Abs. 6 Nr. 6 - neu UStG-E).

Hintergrund: Nach der bisherigen Rechtslage (bis 31.12.2009) befindet sich der Leistungsort bei der Abgabe von Speisen und Getränken, die an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung an Reisende erbracht werden, nach § 3a Abs. 1 UStG am Sitz des leistenden Unternehmers. Das Beförderungsmittel selbst stellt keine Betriebsstätte des leistenden Unternehmers dar, da dort nicht die wesentlichen Entscheidungen (z.B. Wareneinkauf, Personalplanung) getroffen und außer den Kopien der Kassenbelege keine Aufzeichnungen geführt werden.

Durch die Neuregelung des § 3e UStG gilt ab dem 1.1.2010 bei einer derartigen Restaurationsleistung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes der Abgangsort der Beförderung als Leistungsort. Der Abgangsort ist der erste Ort innerhalb des Gemeinschaftsgebiets, an dem Reisende in das Beförderungsmittel einsteigen können, § 3e Abs. 2 Satz 2-UStG. Werden Restaurationsleistungen von einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbracht und befindet sich der Abgangsort der Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes in Deutschland, verlagert sich die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger, wenn dieser Unternehmer ist. Folglich müsste jeder einzelne reisende Unternehmer, der Restaurationsleistungen bezieht, diese bei dem für ihn zuständigen Finanzamt erklären, und zwar unabhängig davon, ob er die Leistungen für sein Unternehmen oder für private Zwecke bezogen hat, vgl. hierzu § 13b Abs. 2 Satz 3 i. V. in. Satz 1 UStG.

Quelle: OFD Frankfurt/ M.
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