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Unterst. bed. Personen
08.04.2010, 13:36
Beitrag: #1
Unterst. bed. Personen
Hab gerade einen Knoten im Hirn.

Bedürftige Person bezieht Bafög (ca. 650,- mtl.). Davon zahlt sie ca. 150,- an die Ausbildungsstätte als Schulgeld (keine Studiengebühren).

EK u. Bezüge werden nach 32.10 berechnet, nur verstehe ich den Passus "bes. Ausbildungskosten" nicht ganz.

Mindert das Schulgeld die Bezüge der unterstützten Person?
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Unterst. bed. Personen - Opa - 08.04.2010 13:36
RE: Unterst. bed. Personen - Petz - 08.04.2010, 16:34
RE: Unterst. bed. Personen - showbee - 08.04.2010, 21:06
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