Umsatzsteuerspaß am Wochenende
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08.04.2010, 13:11
Beitrag: #7
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RE: Umsatzsteuerspaß am Wochenende
showbee schrieb:Seit wann ist das Frühstück eine Leistung für das Unternehmen? Tja, das ist ja die Krux. Weder im §3e noch im § 13b steht das die Lstg. für das Unternehmen bezogen werden muss. Es reicht, dass der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, selbst wenn er expliziet die Lstg. seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen will s. § 13b Abs. 2 Satz 3 UStG. @opa Danke für das Angebot, bin gegen 09:00 in Dresden und werde schon vom Mandanten abgeholt. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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