Einspruch StB-Kosten
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24.08.2007, 12:57
Beitrag: #3
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RE: Einspruch StB-Kosten
Hallo Jigsaw,
Jigsaw schrieb:Entweder das, oder die StB geben auch ganz gern alle Kosten an und wursteln die irgendwo bei den WK/BA rein! Das mit der großzügigen Bearbeitung funktioniert beim hiesigen FA leider nicht. Da fliegen sogar die Kosten nach § 16 raus, wenn man sie nicht vorher auf die einzelnen Gebührenpositionen verteilt hat.... Daher gibt es bei mir zu jeder eingereichten StB-Rechnung einen schicken Tippstreifen mit allen Positionen... Was waren das noch schöne Zeiten, als man Steuerbescheide noch einfach abhaken und aus der Fristenkontrolle streichen konnte und nicht noch gezwungen war, fast jedem Steuerbescheid einen Grundsatz-Einspruch wegen irgendwas hinterherzujagen *seufz* Wie machen das die anderen Berater hier im Forum? Grüße, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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