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Sondervorauszahlung
06.04.2010, 13:53
Beitrag: #4
RE: Sondervorauszahlung
tolledeu schrieb:Da hast Du Recht, das macht das FA ja auch, es steht aber nicht im Gesetz, dass es zu einer Auszahlung kommt. Der BFH hat gesagt, dass die SV eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer ist und dementsprechend auch erst mit der Jahreserklärung entgültig zu verrechnen ist.
Lies mal zu dem Urteil http://lexetius.com/2008,4253 die Rz. 14:

3. § 48 Abs. 4 UStDV ist erst durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878) dahin geändert worden, dass die festgesetzte Sondervorauszahlung bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen ist, "für den die Fristverlängerung gilt".

Das lese ich so, dass die die SV mit dem Dezember abgerechnet werden muß.

Das BFH-Urteil betraf einen Fall aus 2004.


Gruß

tosch
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Sondervorauszahlung - tolledeu - 06.04.2010, 11:13
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