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Sondervorauszahlung
06.04.2010, 12:04
Beitrag: #3
RE: Sondervorauszahlung
Catja schrieb:Ohne, dass ich mir das BFH-Urteil jetzt durchgelesen habe: Das würde ich mal ganz gelassen sehen und denjenigen Finanzämtern, die das so handhaben wollen, den § 48 Abs. 4 UStDV um die Ohren hauen.

Dass die SVZ im letzten VAZ des Besteuerungszeitraumes anzurechnen ist, steht nämlich explizit so im Gesetz (und nicht in irgendeiner schicken Richtlinie)!

Gruß, die Catja

Da hast Du Recht, das macht das FA ja auch, es steht aber nicht im Gesetz, dass es zu einer Auszahlung kommt. Der BFH hat gesagt, dass die SV eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer ist und dementsprechend auch erst mit der Jahreserklärung entgültig zu verrechnen ist.

Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Anrechnung und Abrechnung.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Sondervorauszahlung - tolledeu - 06.04.2010, 11:13
RE: Sondervorauszahlung - Catja - 06.04.2010, 11:25
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