Sondervorauszahlung
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06.04.2010, 12:04
Beitrag: #3
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RE: Sondervorauszahlung
Catja schrieb:Ohne, dass ich mir das BFH-Urteil jetzt durchgelesen habe: Das würde ich mal ganz gelassen sehen und denjenigen Finanzämtern, die das so handhaben wollen, den § 48 Abs. 4 UStDV um die Ohren hauen. Da hast Du Recht, das macht das FA ja auch, es steht aber nicht im Gesetz, dass es zu einer Auszahlung kommt. Der BFH hat gesagt, dass die SV eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer ist und dementsprechend auch erst mit der Jahreserklärung entgültig zu verrechnen ist. Es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Anrechnung und Abrechnung. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Sondervorauszahlung - tolledeu - 06.04.2010, 11:13
RE: Sondervorauszahlung - Catja - 06.04.2010, 11:25
RE: Sondervorauszahlung - tolledeu - 06.04.2010 12:04
RE: Sondervorauszahlung - tosch - 06.04.2010, 13:53
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RE: Sondervorauszahlung - Clematis - 07.04.2010, 05:42
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