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Sondervorauszahlung
06.04.2010, 11:13
Beitrag: #1
Sondervorauszahlung
Hallo Leute,

nachdem ich heute mir "Den Betrieb" reingezogen habe, bin ich bald vom Stuhl gefallen. Auf Grund des BFH-Urteils vom 16.12.2008 (VII R 17/08) hat das FinMin Brandenburg einen Erlass rausgehauen (24.02.2010) in dem kundgetan wird, dass eine USt-SV erst dann erstattet wird wenn die Jahreserklärung eingegangen ist und die SV im Anrechnungsmonat zu einer Erstattung führte.

Das bringt mein Zeitplan im nächsten Jahr deutlich durcheinander, wenn die 4/3-Rechner plötzlich im Februar ihre Gewinnermittlung haben wollen.

Und, den Mandanten kostet es in manchen Fällen richtig Geld.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Sondervorauszahlung - tolledeu - 06.04.2010 11:13
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