Einspruch StB-Kosten
|
24.08.2007, 12:47
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Einspruch StB-Kosten
Hallo Catja!
Zitat:Ich mache das derzeit noch so, dass ich in den Steuererklärungen nur den Betrag ansetze, der BA oder WK sind. Wenn der Bescheid dann kommt, mache ich einen 4-Zeiler-Einspruch mit Verweis auf das vor dem FG Baden-Württ. anhängige Verfahren und bitte um Verfahrensruhe.Entweder das, oder die StB geben auch ganz gern alle Kosten an und wursteln die irgendwo bei den WK/BA rein! Wahrscheinlich hoffen Sie auf großzügige Bearbeitung ! Zitat:Derzeit kriege ich noch überall Verfahrensruhe.Seh ich auch so ! Beste Grüße Jigsaw |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 11 Gast/Gäste