getr. Veranlagung nach Einspruch
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29.03.2010, 19:10
Beitrag: #9
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch
@meyer
Ich hab mich heute durch geschätzte 84 BFH-Urteile, drei Kommentierungen und die NWB-Datenbank gewühlt und nichts, aber auch gar nichts Adäquates gefunden ![]() Ihr Vorschlag ist auf den ersten Blick logisch, jedoch wäre bei einem Wechsel der Veranlagungsart der ESt-Bescheid nunmal aufzuheben. Auch wenn sich an der Steuer nichts ändert so muss dieser Bescheid für einen Wechsel erstmal aus der Welt geschafft werden. Dies geht nunmal nur in engen Grenzen und nicht einfach so. Dafür haben wir nunmal die AO. ![]() In diesem Fall eine getrennte Veranlagung zu verneinen im Hinblick auf den zurückgenommenen Einspruch (und die Rücknahme wurde ja vom FA initialisiert! ) halte ich für eine fragwürdige Vorgehensweise. Da tendiere ich eher zur Billigkeitsmaßnahme. Zitat:Hätte er keinen Einspruch gegen den ESt-Bescheid eingelegt, wäre ja der VF-Bescheid überhaupt der einzige Bescheid,gegen den er sich hätte wehren können Nö, er hätte sich von Beginn an auch gegen die ESt-Festsetzung wehren können, er hätte halt bloss richtig begründen müssen, dass wäre eine Beschwer gegeben. Hätte kein Einspruch gegen ESt vorgelegen, dann hätte in meiner Entscheidung gestanden, dass er für die abweichende Wahl den ESt-Bescheid anfechten hätte müssen. Das wäre ein Fall in dem auch bei einer Festsetzung über 0 eine Beschwer vorgelegen hätte und der Einspruch zulässig gewesen wäre. Nun hat aber das Finanzamt die Ef zur Rücknahme bewogen und das ist der Punkt, wo ich Bauchschmerzen bekomme. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010, 07:47
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Opa - 29.03.2010, 09:33
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - tosch - 29.03.2010, 10:06
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 10:46
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - meyer - 29.03.2010, 18:09
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Kiharu - 29.03.2010, 17:26
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 13.04.2010, 18:34
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