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getr. Veranlagung nach Einspruch
29.03.2010, 18:41
Beitrag: #8
RE: getr. Veranlagung nach Einspruch
Ja, diese Vermutung kam heute bei uns auch schon auf.

Hätte er keinen Einspruch gegen den ESt-Bescheid eingelegt, wäre ja der VF-Bescheid überhaupt der einzige Bescheid, gegen den er sich hätte wehren können.
Und der VF-Bescheid ist unbestritten heute noch offen.

Er beantragt mit der getrennten Veranlagung also keine Änderung des ESt-Bescheides (der ja nie zu ändern gewesen wäre, da Steuer 0.-), sondern "nur" eine Änderung des Verlustvortrages.

Wir sind noch am Denken.....
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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 29.03.2010 18:41

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