Einspruch StB-Kosten
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24.08.2007, 08:39
Beitrag: #1
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Einspruch StB-Kosten
Liebes Forum,
Praktikerfrage: Wie handhabt Ihr das mit den Einsprüchen gegen die nicht abgezogenen Steuerberaterkosten ab 2006? Stellt Ihr schon mit den Steuererklärungen einen Antrag auf Anerkennung als Sonderausgaben? Einspruch hinterher mit neuer Tatsache "Steuerberatungskosten? Ich mache das derzeit noch so, dass ich in den Steuererklärungen nur den Betrag ansetze, der BA oder WK sind. Wenn der Bescheid dann kommt, mache ich einen 4-Zeiler-Einspruch mit Verweis auf das vor dem FG Baden-Württ. anhängige Verfahren und bitte um Verfahrensruhe. Interner Hinweis (vom Hörensagen über 3 Ecken) von einem FA hier im Rhein-Main-Gebiet ist, dass diese Einsprüche derzeit dann nicht bearbeitet werden, wenn sie nicht so ausführlich auf das Problem eingehen, dass sich der SB damit auseinandersetzen muss (und dann müsste er ja auch ablehnend verbescheiden). Derzeit kriege ich noch überall Verfahrensruhe. Meines Wissens hat sich noch keine OFD geäußert? Hat jemand einen anderen Vorschlag? Grüße, Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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