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Unternehmereigenschaft PV-Anlage
26.03.2010, 07:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2010 07:11 von Clematis.)
Beitrag: #10
RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
tosch schrieb:Ich find´s einfach unglaublich! Was macht man wohl mit einer Anlage, die mehr Strom produziert, als man selber verbrauchen kann??

Und auch wenn der KOMPLETTE erzeugte Strom selbst verbraucht wird, ist der Anlagenbetreiber Unternehmer-dazu gibts ein BMF!


Zitat:Aus der Rechnung geht hervor, welche Leistung die Anlage erbringt. Mit der letzten Jahresstromrechnung kann man plausibel machen, dass der erzeugte Strom den eigenen Bedarf weit übersteigt. Und daher zum Verkauf bestimmt ist. Das IST Unternehmertum.

Das reicht dem FA nicht. Ich lege Angebot und erste Abschlagsrechnung vor-nur daraus könne man eben nicht aufs Unternehmertum schliessen....





Zitat:Aber vor dem Hintergrund würde ich (in Bayern) künftig keine Photovoltaikanlage mehr anmelden, sondern im Betriebseröffnungsfragebogen nur noch "Handel" deklarieren. Damit bekommst Du sofort eine Steuernummer - und hast nichts falsches gemeldet.


Sobald die jedoch die Abschlagsrechnung sehen, ists wieder vorbei....leider...


Das FA zweifelt auch nicht daran, DASS jemand Unternehmer wird, sondern nur daran WER Unternehmer wird-und das können bei Ehegatten der Mann, die Frau oder beide sein. Und das wollen die gesichert wissen.

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LG
Clematis
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RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Clematis - 26.03.2010 07:09

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