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Unternehmereigenschaft PV-Anlage
25.03.2010, 23:19
Beitrag: #9
RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
Clematis schrieb:"Mein" FA vergibt aber kein USt-Signal, verarbeitet also keine USt-VA´s, solange nicht der Netzanschlussvertrag vorliegt, weil die Unternehmeridentität nicht geklärt sei vorher.
Ich find´s einfach unglaublich! Was macht man wohl mit einer Anlage, die mehr Strom produziert, als man selber verbrauchen kann??

Zitat:Wie könnte man die Unternehmeridentität nachweisen, BEVOR der Netzanschlussvertrag vorliegt (Angebot und Rechnung reichen NICHT aus?!)
Aus der Rechnung geht hervor, welche Leistung die Anlage erbringt. Mit der letzten Jahresstromrechnung kann man plausibel machen, dass der erzeugte Strom den eigenen Bedarf weit übersteigt. Und daher zum Verkauf bestimmt ist. Das IST Unternehmertum.


Hilfreich dürfte auch sein:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuer...ust/03.php


Clematis schrieb:Wie läuft das bei Euch, bzw wie handhabt Ihr das?
Bis jetzt unproblematisch - meine FÄ erteilen die St-Nr. und stimmen auch einer Umstellung bei kleinen Unternehmern mit bisher jährlicher USt-Erklärung auf vierteljährliche Abgabe zu.

Aber vor dem Hintergrund würde ich (in Bayern) künftig keine Photovoltaikanlage mehr anmelden, sondern im Betriebseröffnungsfragebogen nur noch "Handel" deklarieren. Damit bekommst Du sofort eine Steuernummer - und hast nichts falsches gemeldet.

Gruß

tosch
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RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - tosch - 25.03.2010 23:19

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