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Unternehmereigenschaft PV-Anlage
25.03.2010, 22:27
Beitrag: #8
RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
Hallo,

ja, das ist ein wenig problematisch. Aber genau dafür sind ja die teilzeitbeschäftigten, nie erreichbaren Damen und Herren der Umsatzsteuernachschau da.

Grundproblem ist einfach, dass die Bund-Länder-Kommission sich darauf geeinigt hat, dass für Kleinanlagen (typisch Einfamilienhaus) eben keine Gewerbeerlaubnis notwendig ist. Sie werden als Bagatellfälle deklariert.

Das ist aber lediglich Gewerberecht und hat mit dem Steuerrecht nichts zu tun. Hier wäre die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG zu klären. Und dies ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu entscheiden, wobei natürlich die wesentlchen Voraussetzungen schon vorhanden sein sollten. Eine davon ist die Teilnahme am Markt bzw. das Auftreten als Händler, was ja leider nur mit dem Stromabnahmevertrag möglich ist.
Und hier hängt es am Energieversorger. Es können Vorabverträge geschlossen werden, denn der Erzeuger kann sich den Energieversorger nicht aussuchen und muss zwingend den Versorger vor Ort nehmen. Alles andere wäre auch Unsinn.
Mit der entsprechenden Baugenehmigung und der Beauftragung des Energieversorgers mit der Anbringung der Zähl- und Messvorrichtung kann also auch der Vertrag geschlossen werden, noch bevor eine kwh geflossen ist, womit die Grundvoraussetzung auch geschaffen ist.

Der geänderte § 18 Abs. 2 UStG (hoffe ich treffe den richtigen Absatz) wurde jedoch insoweit geändert, dass zwingend mit Aufnahme der unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit im Jahr des Beginns monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind.
Die Aufnahme vorbereitender Tätigkeiten zur Schaffung der unternehmerischen Grundlagen sind nach EuGH und BFH-Rechtsprechung jedoch schon ausreichende Merkmale für eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft - die Abgabe von Voranmeldungen wird also für den Unternehmer verpflichtend.

Dem kann sich auch die Verwaltung nicht verwehren. Der Prüfer für die Nachschau wäre zu aktivieren (die tauchen in NRW und Rheinland-Pfalz sogar schon ein paar Tage nach Gewerbeanmeldung auf) und hätte den Einzelfall zu prüfen.
Wie die Erfahrung allerdings zeigt, bedeutet dies noch lange nicht dass ein U-Kennzeichen gesetzt wird. Extrembeispiel ein produzierender Backwarenbetrieb musste sage und schreibe noch 5 Monate nach Geschäftsaufnahme auf die Vergabe einer Steuernummer warten.

Feststellungsklagen werden im übrigen relativ kurzfristig bearbeitet.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - zaunkönig - 25.03.2010 22:27

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