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Unternehmereigenschaft PV-Anlage
25.03.2010, 12:49
Beitrag: #4
RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
Hier verzichtet das FA auf mtl. UStVA bei nur PV-Anlagen. Am Jahresende wird die USt-Erklärung gemacht und die VSt mit der ersten Rg. v. Energieversorger (ist ja nur 1x p.a.) verrechnet. Nachteilig ist nur, daß der Mandant die VSt erst später bekommt, aber bisher war es allen egal, ob sie die VSt nun im Laufe des Jahres o. Anfang des Folgejahres bekommen,
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RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage - Opa - 25.03.2010 12:49

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