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Unzulässiger nachträglicher VdN
23.03.2010, 16:10
Beitrag: #10
RE: Unzulässiger nachträglicher VdN
Vorweg, ich habe das heute mal mit einer Kollegin besprochen. Einhellige Meinung, doof gelaufen fürs FA, da kein Fall des § 129 AO, da ein Rechtsirrtum nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einer Änderung muss zwangsläufig eine Kennzahl für die Korrekturnorm eingegeben werden. Wenn nun die Kennzahl für Änderung nach § 164 (weil die interne Nachspeicherung falsch war) eingegeben wird, muss sich der Bearbeiter zwangsläufig Gedanken machen, welche KZ er jetzt eingibt. Und genau dadurch kann ein Rechtsirrtum nicht mehr ausgeschlossen werden. Ein reiner Eingabefehler mag vielleicht bei der Nachspeicherung vorgelegen haben aber nie nimmer nie nicht mehr bei den Ihnen vorliegenden Änderungsbescheiden.

Insofern sind ihre weiteren Gedanken zu § 129 und wie das FA das umsetzen möchte eher theoretischer Natur.

Ich werde mich heute abend nochmal zu Ihren theoretischen Überlegungen räuspern.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Unzulässiger nachträglicher VdN - Kiharu - 23.03.2010 16:10

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