Unzulässiger nachträglicher VdN
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22.03.2010, 21:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2010 21:38 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: Unzulässiger nachträglicher VdN
Danke. Habe das Urteil bereits gesichtet. Allerdings unterscheidet sich der Fall von meinem, denn ich habe hier Teilabhilfebescheide im Rahmen eines Einspruchsverfahrens, d. h. die Änderungsbescheide werden Gegenstand des Verfahrens und in dem Moment müsste ich nach der Argumentation des FG eigentlich eine Hemmung haben, so dass der Vorbehalt nicht in der nächsten logischen Sekunde entfällt. Im Verfahren ging es um einen Änderungsantrag nach § 164 nachdem ein Rechtsbehelfsverfahren wegen Fristversäumnis beendet war.
Eher könnte ich mir als Argument vorstellen, dass das, was schon mal festsetzungsverjährt war, nicht plötzlich durch einen versehentlichen VdN wieder offen sein kann. Dann käme ich zu einer Art auf die Höhe der noch nicht verjährten Beträge begrenzten VdN. Das würde nichts bringen, denn das habe ich auch durch das Einspruchsverfahren. Über § 129 AO habe ich auch schon drüber nachgedacht. Dazu gibt es ja auch Urteile zum umgekehrten Fall (VdN vorgesehen, aber Kennzeichen versehentlich nicht gesetzt). Das FA kann dann über § 129 AO den VdN doch noch ziehen. Aber wie will das FA hier im umgekehrten Fall § 129 AO anwenden und sich dabei schadlos halten? Dazu müsste erstmal ein berichtigter Bescheid ergehen und der führt ja erst mit Bekanntgabe bzw. deren Bestandskraft zum Wegfall und nicht rückwirkend. Demzufolge müsste ich einhaken können, es sei denn, es gibt noch einen ganz feinen Winkelzug über über Treu und Glauben oder so. Zitat:In diesem Zusammenhang stellt sich bei mir jedoch eine Frage:Nein, kein anderes FA. Ich weiß von der RB-SB, dass sie technische Probleme hatte, die Änderungsbescheide zu erlassen und die G+E-Bescheide "neu aufbauen" musste (was immer das heißt). Deshalb hat es auch von der telefonischen Ankündigung bis zur Bescheiderteilung gut zwei Monate gedauert. Da muss wohl irgendwas in der EDV schiefgelaufen sein. Vermutlich wurde irgendwas manuell neu eingegeben. |
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