Unzulässiger nachträglicher VdN
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22.03.2010, 19:53
Beitrag: #4
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RE: Unzulässiger nachträglicher VdN
Sind ja schon mächtig viele "Wenns"....
![]() Also, meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die Fälle, wo zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist. Was nützt denn der schönste VdN in Ihrem Fall (Einspruch nach Änderung wg. Grundlagenbescheid), wenn bis auf den Teil, welcher vom Grundlagenbescheid erfasst wird (und damit meine ich die steuerliche Auswirkung) der Rest bereits verjährt ist bis in die ewigen Jagdgründe? Aber ich denke, da sind wir uns einig, oder? Nun also geht es Ihnen nicht mehr um "Ihren" verjährten Fall sondern eher um "Was wäre wenn" ? Zitat:Als FA würde ich argumentieren, dass ein nicht vorhandener Vorbehalt nicht bestehen bleiben kann, der Hinweis also ins Leere geht und nur versehentlich eine falsche Änderungsnorm genannt wurde. Passt nur leider nicht zu meinem gewünschten Ergebnis ... Mag sein, würde ich aber so nicht unterschreiben wollen. Und schon gar nicht vors Gericht mit ziehen... ![]() Da schließe ich mich schon eher Ihrer Meinung an, dass gilt, was im Bescheid geschrieben ist. Und wenn dann urplötzlich ein VdN drin ist, dann gilt der Bescheid mit diesem Inhalt als bekanntgegeben und wirksam. Ob das FA das nun wollte oder nicht, spielt keine Rolle. Aber ich geh nochmal ein wenig auf die Suche, vielleicht finde ich ja noch was handfestes... ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Unzulässiger nachträglicher VdN - meyer - 20.03.2010, 18:59
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