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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
19.03.2010, 10:20
Beitrag: #14
RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Auf die ursprüngl. Frage wann die Unterhaltspflicht beginnt aufgrund Kind ist der erwähnte 1615l maßgebend (Normalfall). Wenn natürlich vorher schon Bedürftigkeit bestand, dann auch schon früher. Wenn die Bedürftigkeit erst ab bspw. 2 Monate nach der Geburt besteht, dann geht es natürlich erst ab dann. Ich finde in diesem Bereich die Regelungen relativ eindeutig.
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter - Opa - 19.03.2010 10:20

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