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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
19.03.2010, 09:42
Beitrag: #12
RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Dragon schrieb:Mein Problem ist aber vielmehr, ab wann der Kindesvater seine Unterhaltskeistungen steuerlich geltend machen kann.
Nicht "kann", sondern "darf".

Zitat:Denn wenn bereits vor der Geburt (6 Wochen?!) die Unterhaltsleistung beginnt, dann zehren mir die eigenen Einkünfte der Kindesmutter die Aufwendungen komplett auf.
Dann war sie nicht bedürftig. EStR 33a Abs. 1 S 3:
Für den Abzug reicht es aus, dass die unterhaltsberechtigte Person dem Grund nach unterhaltsberechtigt und bedürftig ist.
Bedürftig ist sie ab November. Vorher "erwachsen" ihm nicht die Aufwendungen, sondern er tätigt diese freiwillig.
§ 33 a Abs. 1 S. 4:
.. so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie .. notwendig und angemessen sind ...
Und das sind sie erst ab November.

Gruß

tosch
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter - tosch - 19.03.2010 09:42

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