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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
19.03.2010, 09:30
Beitrag: #11
RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Dragon schrieb:... Daher nochmal meine Frage kann ich ab Nov. Unterhaltszahlungen geltend machen ...?
Unterhaltsaufwendungen (da im Haushalt lebend, keine Zahlungen, die sind nur wichtig, wenn nicht mit im Haushalt lebend) können für die Monate geltend gemacht werden, in denen die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter - Hans-Christian - 19.03.2010 09:30

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