Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
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19.03.2010, 00:39
Beitrag: #10
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Muss mich dazu noch mal melden.
Fest steht, dass der Kindesvater der Kindesmutter Unterhalt zu gewähren hat. Das war ja auch der Fall, da dieser weiter arbeiten gegangen ist. Mein Problem ist aber vielmehr, ab wann der Kindesvater seine Unterhaltskeistungen steuerlich geltend machen kann. Denn wenn bereits vor der Geburt (6 Wochen?!) die Unterhaltsleistung beginnt, dann zehren mir die eigenen Einkünfte der Kindesmutter die Aufwendungen komplett auf. Es wurden weiter Beamtenbezüge bis acht Wochen nach Geburt gezahlt (Mutterschaftsgeld kennt das Besoldungsrecht nicht -wenn doch kann das hier mal dahingestellt bleiben). Erst ab Nov. zahlte der Diensherr bis auf ein paar kleine Zuschüsse kein Gehalt mehr und ab hier wurde es dann auch geldlich knapp. Zuvor hat die Kindesmutter den Großteil des Familieneinkommens bezogen. Daher nochmal meine Frage kann ich ab Nov. Unterhaltszahlungen geltend machen oder muss ich bereits 6 Wochen vor der Geburt mit meiner Berechnung anfangen? Ciao Dragon |
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