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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
18.03.2010, 21:38
Beitrag: #9
RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Dragon schrieb:... Kann ich also diese 2 Monate außen vor lassen? ...
Ja.

Es können sogar für soviele Monate vor der Geburt (falls da ebenfalls Bedürftigkeit vorgelegen hätte) und so viele Monate (Jahre) nach der Geburt, wenn dann immer noch Bedürftigkeit vorgelegen hätte, als a.g.B. beantragt werden, die die höchst mögliche Steuererstattung ergeben.

Denn entweder greift § 33a (1) Satz 1 EStG in V. m. §1615l BGB (siehe Opa), oder §33 a (1) Satz 2 EStG in V. mit BMF-Schreiben vom 28.März 2003, BStBl 2003 Teil I Seite 243.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter - Hans-Christian - 18.03.2010 21:38

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