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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
18.03.2010, 21:19
Beitrag: #8
RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
miwe4 schrieb:
Opa schrieb:s. § 1615 l BGB
(1) Beginn: "Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor..."
(2) Ende: "...besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt."
Eigene EK u. Bezüge müssen natürlich gegengerechnet werden.
Spielt doch m.E. hier keine Rolle, da die nicht verheirateten Lebenspartner in Haushaltsgemeinschaft leben. Kindesmutter würde keine Sozialleistungen erhalten, also greift § 33a EStG.

Sehe ich anders, weil der agB Abzug ohne 1615l ja den Nachweis der gekürzten Sozialleistungen voraussetzt (Paperwork); diese Voraussetzung wird ersetzt durch die zeitliche Typisierung.
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter - showbee - 18.03.2010 21:19

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