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Unterhalt � 33a EStG gg�. Kindesmutter
18.03.2010, 21:16
Beitrag: #7
RE: Unterhalt � 33a EStG gg�. Kindesmutter
Dragon liegt richtig. 1602 regelt die generelle Bed�rftigkeit als Grundvoraussetzung f�r b�rgerliche Unterhalspflicht. 1615l verweist ja auch hierher (ebd Abs 3 S 1). 1577 ist Eherecht und dorthin wird nicht verwiesen. Die neben den zeitlichen Grenzen des 1615l ist also auch 1602 zu beachten.
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RE: Unterhalt � 33a EStG gg�. Kindesmutter - showbee - 18.03.2010 21:16

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