Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
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18.03.2010, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2010 17:00 von Dragon.)
Beitrag: #3
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Irgendwie will ich dem braten nicht trauen?! Es klingt ja irgendwie logisch, dass man(n) erst Unterhalt zahlt, wenn der andere es benötigt.
Das heißt in unserem Fall also, dass wenn man das auf die bloße Lebensgemeinschaft überträgt erst unterhalt an die Mutter leistet, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage ist. Traue mich ja immer nicht so an das BGB ran - würde dann aber den §1602 BGB bevorzugen, da es sich ja gerade nicht um den Ehegatten handelt. Ich werde dass mal so verbasteln und sehen, was der V-Platz daraus macht. Ciao Dragon |
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