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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
18.03.2010, 10:45
Beitrag: #2
RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Dragon schrieb:Ab wann gilt die Unterhaltsverpflichtung? Ab dem Zeitpunkt der Geburt? oder ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einkünfte der M nicht mehr zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen?
M.E. gibt es eine Unterhaltsverpflichtung erst dann, wenn der/die zu unterhaltende dazu selber nicht mehr in der Lage ist.

guck mal hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1577.html

Gruß

tosch
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RE: Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter - tosch - 18.03.2010 10:45

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