Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
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18.03.2010, 10:26
Beitrag: #1
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Unterhalt § 33a EStG ggü. Kindesmutter
Hallo,
stehe vor folgendem Problem. Fall handelt in 2006/2007 (V)ater unterstützt die (M)utter seines Kindes nach der Geburt. Hierfür steht ihm ein Betrag i.H.V. max. 7.680¤ zu, da die Kindesmutter in seinem Haushalt lebt. Ab wann gilt die Unterhaltsverpflichtung? Ab dem Zeitpunkt der Geburt? oder ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einkünfte der M nicht mehr zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen? Mein Problem ist nämlich, dass der M noch 8 Wochen lang das Grundgehalt weiter gezahlt worden ist. Kann ich also diese 2 Monate außen vor lassen? Das mindert zwar auch meine anteiligen Höchst-Unterhaltsbetrag (7.680), allerdings auch die gegen zu rechnenden eigenen Einkünfte der M. Vielen Dank schon mal für Euren Input! Ciao Dragon |
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