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Verkauf AV / "Rückabwicklung"
03.03.2010, 08:41
Beitrag: #5
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung"
Hallo,

da gibt es in der Praxis doch reichlich Beispiele für.

z.B. Ein Kfz ist nach den allgemeinen Afa-Sätzen nach 6 Jahren abgeschrieben, der Verkehrswert liegt aber noch so um die 10 bis 15 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten.


Vielleicht wäre zu prüfen ob die Abschreibungen in den Zeiten der Berücksichtigung im AV nicht zu hoch oder die Dauer zu kurz angesetzt war, so dass es zu einer überproportionalen bzw. schlicht falschen Abschreibung gekommen ist. Dann wären die Bewertungsansätze in den vorherigen Bilanzen verkehrt.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein schon recht altes und eigentlich unbrauchbares Wirtschaftsgut plöztlich als "Ersatzteillager" von besonderem Wert ist. Angesichts der Entwicklung bei den Rohstoffpreisen kann dass bei einigen Wirtschaftsgüter durchaus Extreme hervorrufen.


Um aber die tatsächlichen Hintergründe aufzudecken, müsste man recherchieren.

Ich vermute hier allerdings noch einen anderen Hintergrund.

Das Konzept ist doch ein nettes Steuersparmodell - "wie schaffe ich mir Kosten und Steuerersparnis".
Angesichts des sprunghaften Anstiegs des Wertes und der gesamten Abwicklung ein Punkt über den man mal nachdenken sollte.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - zaunkönig - 03.03.2010 08:41

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