02.03.2010, 17:55
Hallo zusammen,
sitze gerade an einem Problem und weiss nicht so recht wie ich folgenden Sachverhalt behandeln soll:
Im Jahr 01 Mdt veräußert zehn abgeschriebene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Es wird eine Ratenzahlung vereinbart. Darüber hinaus soll das Eigentum im Verhältnis zur anteiligen Kaufpreiszahlung übergehen. Im Jahr 02 stellt der Erwerber seine Ratenzahlungen ein. Der Mdt fordert die noch nicht ins Eigentum des Erwerbers übergegangen Wirtschaftsgüter zurück und erhält diese auch.
Im Jahr 01 wurde der Ertrag aus der Veräußerung sowie der Anlagenabgang erfasst.
Im Jahr 02 wurde die ausstehende Forderung ausgebucht sowie die Rücknahme der Wirtschaftsgüter erfolgswirksam mit dem Verkehrswert eingebucht (Vorräte an sonst betriebl Erträge).
ich habe meine bedenken bei dieser vorgehensweise.
hinsichtlich der abgeschriebenen forderung kann man anführen, dass diese u.U. nicht in der richtigen G&V-Position ausgewiesen wird, da dies per Saldo keinen unterschied macht, kann man das noch vertreten.
Auch mit der aufnahme der wirtschaftsgüter ins Umlaufvermögen habe ich kein problem.
mich "stört", dass die wirtschaftsgüter mit dem Verkehrswert in die Bilanz aufgenommen wurden. M.E. widerspricht dies dem Prinzip der fortgeführten Anschaffungskosten sowie dem Vorsichtsprinzip.
oder "sitze ich auf dem falschen pferd"
Cobra übernehmen Sie
Danke im Voraus
Ciao
Tax
sitze gerade an einem Problem und weiss nicht so recht wie ich folgenden Sachverhalt behandeln soll:
Im Jahr 01 Mdt veräußert zehn abgeschriebene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Es wird eine Ratenzahlung vereinbart. Darüber hinaus soll das Eigentum im Verhältnis zur anteiligen Kaufpreiszahlung übergehen. Im Jahr 02 stellt der Erwerber seine Ratenzahlungen ein. Der Mdt fordert die noch nicht ins Eigentum des Erwerbers übergegangen Wirtschaftsgüter zurück und erhält diese auch.
Im Jahr 01 wurde der Ertrag aus der Veräußerung sowie der Anlagenabgang erfasst.
Im Jahr 02 wurde die ausstehende Forderung ausgebucht sowie die Rücknahme der Wirtschaftsgüter erfolgswirksam mit dem Verkehrswert eingebucht (Vorräte an sonst betriebl Erträge).
ich habe meine bedenken bei dieser vorgehensweise.
hinsichtlich der abgeschriebenen forderung kann man anführen, dass diese u.U. nicht in der richtigen G&V-Position ausgewiesen wird, da dies per Saldo keinen unterschied macht, kann man das noch vertreten.
Auch mit der aufnahme der wirtschaftsgüter ins Umlaufvermögen habe ich kein problem.
mich "stört", dass die wirtschaftsgüter mit dem Verkehrswert in die Bilanz aufgenommen wurden. M.E. widerspricht dies dem Prinzip der fortgeführten Anschaffungskosten sowie dem Vorsichtsprinzip.
oder "sitze ich auf dem falschen pferd"
Cobra übernehmen Sie
Danke im Voraus
Ciao
Tax