Verkauf AV / "Rückabwicklung"
|
02.03.2010, 19:07
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung"
Hallo,
es wäre erst einmal zu klären ob tatsächlich eine Rückabwicklung stattgefunden hat - also Aufhebung aller bisherigen Ereignisse bis zum ursprünglichen Zustand - oder ob hier lediglich von einem Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wurde. Im ersten Fall (Rückabwicklung) hätten wir ein Ereignis für den 175 AO, im zweiten Fall (Eigentumsvorbehalt) wird lediglich das Eigentum zurückgeholt. Dann wäre die Verbuchung insoweit auch korrekt. Vielleicht nicht technisch, aber durch eine Teilwertabschreibung käme er im Ergebnis auch wieder auf den Zeitwert bzw. Verkehrswert. Die Teilwertabschreibung könnte auch im Falle eines Ereignisses nach 175 AO gegeben sein, da ja tatsächlich eine wirtschaftliche Abnutzung und somit eine dauerhafte Wertminderung eingetreten ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Verkauf AV / "Rückabwicklung" - Taxman - 02.03.2010, 17:55
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - Lemgun - 02.03.2010, 18:19
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - zaunkönig - 02.03.2010 19:07
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - Taxman - 02.03.2010, 20:14
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - zaunkönig - 03.03.2010, 08:41
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - tosch - 03.03.2010, 09:53
RE: Verkauf AV / "Rückabwicklung" - ecro - 03.03.2010, 10:24
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste