Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
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24.02.2010, 10:22
Beitrag: #6
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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
Opa schrieb:Wieso doppelt? Hm... wenn er den "geldwerten Vorteil", also den Sachbezug, hat, versteuert er ihn auch. Dann muss er auch insoweit WK bei den Übernachtungskosten haben. So, auf diese Weise versteuert er den Sachbezug "Unterkunft" UND kann die WK in dieser Höhe doch nicht ansetzen. Das ergibt nur einen Sinn, wenn der AG steuerfrei nach § 3 Nr. 16 erstattet, aber das ist hier ja gerade nicht der Fall. Wenn sich Satz 4 auf Satz 2 bezieht, so wie meyer ausführt, dann ergibt es schon eher einen Sinn. Dann ist die Richtlinie aber so geschrieben, dass ein schlickt gestrickter Geist wie meiner das nicht verstehen kann. ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 23.02.2010, 17:34
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 23.02.2010, 17:58
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 23.02.2010, 18:25
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - meyer - 23.02.2010, 21:26
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 23.02.2010, 18:32
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 24.02.2010 10:22
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - Opa - 24.02.2010, 10:52
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 24.02.2010, 11:09
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