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Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
24.02.2010, 10:22
Beitrag: #6
RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung
Opa schrieb:Wieso doppelt?
Ü-Kosten hat er nicht, also keine WK. Im Gegenteil er hat den geldwerten Vorteil und der wird mit den Fahrtkosten verrechnet.


Hm... wenn er den "geldwerten Vorteil", also den Sachbezug, hat, versteuert er ihn auch. Dann muss er auch insoweit WK bei den Übernachtungskosten haben.

So, auf diese Weise versteuert er den Sachbezug "Unterkunft" UND kann die WK in dieser Höhe doch nicht ansetzen. Das ergibt nur einen Sinn, wenn der AG steuerfrei nach § 3 Nr. 16 erstattet, aber das ist hier ja gerade nicht der Fall.

Wenn sich Satz 4 auf Satz 2 bezieht, so wie meyer ausführt, dann ergibt es schon eher einen Sinn. Dann ist die Richtlinie aber so geschrieben, dass ein schlickt gestrickter Geist wie meiner das nicht verstehen kann.

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RE: Sachbezug bei doppelter Haushaltsführung - ecro - 24.02.2010 10:22

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